Teilnahmebedingungen für das Flughafen Stuttgart Fotowettbewerb „STR-Fotokalender“
1. Fotowettbewerb
(1)
Der Fotowettbewerb wird von der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) Flughafenstraße 32, 70629 Stuttgart durchgeführt.
(2)
Der Fotowettbewerb steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram, d.h. es wird von Facebook oder Instagram weder gesponsert noch organisiert noch sonst in irgendeiner Weise unterstützt. Die Teilnahmebedingungen sowie sonstige Informationen zu diesem Fotowettbewerb werden ausschließlich von der Flughafen Stuttgart GmbH zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung irgendwie gearteter Ansprüche bezüglich des Fotowettbewerbs gegenüber Facebook oder Instagram ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Hinblick auf den Fotowettbewerb sind an die Flughafen Stuttgart GmbH unter oben genannter Adresse zu richten.
(3)
Der Fotowettbewerb startet am 15.05.2024 und endet am 28.06.2024 um 11:59 Uhr (MEZ). Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Zeitpunkt, in dem das Bild per E-Mail an socialmedia@stuttgart-airport.com oder öffentlich bei Facebook als Kommentar unter den Aufruf zum Wettbewerb eingeht. Sofern es hierbei zu technischen Problemen bei Facebook oder dem Mailprogramm kommt, übernimmt die Flughafen Stuttgart GmbH dafür keine Verantwortung. Der Beitrag kann dann für die Teilnahme leider nicht berücksichtigt werden.
(4)
Die Flughafen Stuttgart GmbH wird eine Auswahl von 12 Bildern aus den Einsendungen, die im Zeitraum des Fotowettbewerbs übermittelt werden, in einem Fotokalender veröffentlichen. Die Auswahl der Bilder für den Fotokalender läuft wie folgt ab: Zunächst trifft unter allen Teilnehmern eine Jury, bestehend aus ausgewählten Mitarbeitern der Flughafen Stuttgart GmbH, eine Vorauswahl von 24 Bildern. Die FSG wird von den Urhebern der 24 Bilder eine schriftliche Erklärung über die Übertragung der Nutzungsrechte an dem eingereichten Foto einholen. Soweit diese vorliegt, werden die 24 Bilder in einer Foto-Galerie des Flughafen Stuttgart GmbH Facebook-Accounts veröffentlicht und die Facebook-User können für jedes der 24 Bilder mit der Like-Funktion abstimmen. Auf Instagram werden dieselben 24 Bilder zeitgleich in einer Story des Flughafen Stuttgart GmbH Instagram-Accounts gepostet. In der Story können die Instagram-Nutzer mit der Ja/Nein-Abstimmungs-Funktion abstimmen, ob das jeweilige Bild in den Kalender soll, Ja-Stimme, oder nicht, Nein-Stimme. Bei beiden Verfahren können und dürfen die Nutzer für mehrere Bilder abstimmen. Für die Entscheidung wird die Anzahl der Facebook-Likes mit der Anzahl der Ja-Antworten aus der Instagram-Story addiert. Die 12 Bilder mit der höchsten Summe aus Facebook-Likes und Instagram-Ja-Stimmen gewinnen den Wettbewerb und werden im Fotokalender veröffentlicht.
(5)
Die Information über die Teilnahme am Fotowettbewerb können Nutzer via Facebook und Instagram teilen. Hierbei entscheiden die User selbst, wer diese Information sehen darf.
2. Teilnahme
(1)
Ein Teilnehmer nimmt am Fotowettbewerb teil, indem ein Foto, vom Flughafen Stuttgart oder Flugzeugen am Flughafen Stuttgart, entweder unter den Aufruf-Post auf Facebook als Kommentar postet oder per Mail an socialmedia@stuttgart-airport.com sendet. Eine wirksame Teilnahme über Facebook am Foto-Wettbewerb setzt voraus, dass der Facebook-Account, mit dem kommentiert wird, einer echten Person zuzuordnen ist und eine Kontaktaufnahme mit einer Direktnachricht via Facebook möglich ist. Die Nutzungsbedingungen von Facebook sind dabei zu beachten. Eine wirksame Teilnahme am Fotowettbewerb via E-Mail setzt voraus, dass die E-Mail-Adresse einer natürlichen Person zuzuordnen ist.
(2)
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren.
(3)
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationen behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen. Darüber hinaus behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH vor, einzelne Facebook- oder Instagram-Fans von der Flughafen Stuttgart GmbH Fan-Liste zu löschen, sofern die Profilbilder oder der Nutzername gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook oder Instagram verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern. In diesem Fall sind die Nutzer vom Wettbewerb ausgeschlossen.
(4)
Ein Anspruch auf Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht. Die Teilnahme beginnt mit dem Absetzen eines Fotos als Kommentar unter den Aufruf-Post auf Facebook oder einer Mail mit dem Foto an socialmedia@stuttgart-airport.com. Für die Teilnahme über Facebook wird ein aktiver Account für das Netzwerk benötigt.
(5)
Jeder Teilnehmer kann nur ein Bild einreichen. Bei mehrfacher Einsendung nimmt der Teilnehmer mit dem Bild teil, das als Erstes im Wettbewerbszeitraum gepostet oder eingesendet wurde.
(6)
Die Teilnahme am Fotowettbewerb ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.
(7)
Durch das Hochladen eines Fotos als Facebook-Kommentar oder durch das Senden des Fotos per Mail an socialmedia@stuttgart-airport.com erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis mit den Regeln des Fotowettbewerbs.
(8)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, einzelne Bilder, die gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook oder Instagram verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern, an Instagram oder Facebook zu melden. In diesem Fall sind die Nutzer vom Fotowettbewerb ausgeschlossen. Teilnehmer, die unangemessene Bilder wie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische oder zu Gewalt auffordernde Inhalte per Mail an socialmedia@stuttgart-airport.com senden werden ebenfalls vom Fotowettbewerb ausgeschlossen.
3. Urheberrechte
(1)
Der Teilnehmer an der Fotoaktion der Flughafen Stuttgart GmbH versichert mit dem Einsenden des Bildes per Mail oder Kommentar unter den Aufruf-Post, dass er oder sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist (insbesondere fremde Urheber- und Markenrechte). Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Flughafen Stuttgart GmbH von allen Ansprüchen frei. Dies beinhaltet auch die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung. Hierzu wird der Teilnehmer noch eine separate, schriftliche Erklärung zur Übertragung der Rechte übermittelt, erst dann kann er tatsächlich am Fotowettbewerb teilnehmen.
(2)
Verboten ist das Hochladen von rechtswidrigen oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßenden Inhalten (z.B. Bildern, Fotos, Texten, etc.) insbesondere rassistischen, explizit oder suggestiv sexuellen, diffamierenden, beleidigenden, illegalen und verleumderischen Beiträgen. Verboten ist auch das Hochladen von Bildern, die Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Außerdem sind Fotos, auf denen Personen klar zu erkennen sind von der Teilnahme am Fotowettbewerb ausgeschlossen.
(3)
Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die Flughafen Stuttgart GmbH von allen Ansprüchen Dritter aus der Verletzung derartiger Rechte und den Rechtsverfolgungskosten freizustellen.
Jeder Teilnehmer räumt der Flughafen Stuttgart GmbH das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte, einfache Nutzungsrecht einschließlich dem Recht zur Bearbeitung an den eingesandten Bildern für den Wettbewerb bei Facebook, Instagram und die Berichterstattung darüber bei Facebook ein. Insbesondere ist die Flughafen Stuttgart GmbH auch berechtigt, die hochgeladenen Bilder im Original oder in bearbeiteter Form, auf dem Flughafen Stuttgart GmbH-Facebook- und Instagram-Account zur finalen Abstimmung, sowie auf der Flughafen-Website www.stuttgart-airport.com bei Wunsch und Einwilligung des Fotografen mit Nennung seines Namens, zu verwenden. Die Flughafen Stuttgart GmbH erhält im Falle einer Auswahl als eines der Sieger-Fotos außerdem das Recht die Bilder in Form eines Kalenders abzudrucken und diesen zu verkaufen.
(4)
Bitte beachten Sie, dass mit der Veröffentlichung des Bildes und aller Inhalte für Dritte die Möglichkeit besteht, das Bild und die hochgeladenen Inhalte über soziale Netzwerke zu teilen und damit auf weiteren Internetseiten zu veröffentlichen. Hierauf hat die Flughafen Stuttgart GmbH keinen Einfluss. Mit der Teilnahme am Fotowettbewerb bestätigt jeder Teilnehmer, dass er hierüber informiert wurde:
- Die Flughafen Stuttgart GmbH ist berechtigt, die hochgeladenen Bilder zu dem o.g. Zweck zu vervielfältigen und zu speichern.
- Alle vorstehend genannten Rechteübertragungen an die Flughafen Stuttgart GmbH erfolgen ohne Vergütung oder Aufwendungsersatz.
(5)
Die Flughafen Stuttgart GmbH ist berechtigt die Gewinnerbilder auch über den Teilnahmeschluss hinaus auf Facebook und Instagram, Ihrer Homepage und dem Kalender dazustellen, unter Angabe der User-ID (oder ggf. unter Angabe des Vor- und Nachnamens).
(6)
Es besteht keine Prüfungspflicht von der Flughafen Stuttgart GmbH für die Beiträge der Nutzer/Verantwortlichkeit des Nutzers für die von ihm gelieferten Inhalte/Freistellung.
4. Durchführung und Abwicklung
(1)
Eine Jury, bestehend aus Mitarbeitenden der Flughafen Stuttgart GmbH, wählt nach Ablauf des Fotowettbewerbs eine Vorauswahl von 24 Bildern aus. Auswahlkriterien sind dabei die thematische und kreative Umsetzung des Beitrags. Von den Urhebern dieser 24 Bilder wird eine Einwilligungserklärung über die Bildrechte per Mail eingefordert. Sollte die Einwilligungserklärung nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Mail unterschrieben an socialmedia@stuttgart-airport.com zurückgesendet werden, können die Bilder nicht in der öffentlichen Abstimmung und somit auch nicht weiter im Fotowettbewerb berücksichtig werden. In diesem Fall werden weitere Bilder ausgewählt und die Urheber kontaktiert und gebeten die Einwilligungserklärung an socialmedia@stuttgart-airport.com innerhalb von 7 Tagen zurückzuschicken. Sollte auch bei diesen Fotos keine Rückmeldung kommen, nehmen nur die Fotos, bei denen eine Einwilligungserklärung vorliegt, am weiteren Fotowettbewerb teil. Anschließend werden die 24 Bilder in einer Foto-Galerie des Flughafen Stuttgart GmbH-Facebook-Accounts veröffentlicht und die Facebook-User können für jedes der 24 Bilder mit der Like-Funktion abstimmen. Auf Instagram werden dieselben 24 Bilder zeitgleich in einer Story des Flughafen Stuttgart-GmbH-Instagram-Accounts gepostet. In der Story können die Instagram-Nutzer mit der Ja/Nein-Abstimmungs-Funktion abstimmen, ob das jeweilige Bild in den Kalender soll, Ja-Stimme, oder nicht, Nein-Stimme. Bei beiden Verfahren können und dürfen die Nutzer für mehrere Bilder abstimmen. Für die Entscheidung wird die Anzahl der Facebook-Likes mit der Anzahl der Ja-Antworten aus der Instagram-Story addiert. Die 12 Bilder mit der höchsten Summe aus Facebook-Likes und Instagram-Ja-Stimmen gewinnen den Wettbewerb und werden im Fotokalender veröffentlicht.
(2)
Die Bekanntgabe der Sieger erfolgt ohne Gewähr.
(3)
Die ausgewählten Fotografen werden nach Auswahl der 24 Bilder, durch die interne Jury, von der Flughafen Stuttgart GmbH via Facebook-Direktnachricht oder Mail benachrichtigt. Bei der Benachrichtigung der Vorausgewählten via Facebook-Direktnachricht werden folgende personenbezogenen Daten erfragt: User-Name, Vor- und Nachname, sowie E-Mail-Adresse.
(4)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich das Recht vor, den Fotowettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Flughafen Stuttgart GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Fotowettbewerbs nicht (mehr) gewährleistet werden kann.
(5)
Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisnormen des Internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
5. Haftung
(1)
Die Flughafen Stuttgart GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für von der Flughafen Stuttgart GmbH, den jeweiligen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der Flughafen Stuttgart GmbH ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Fotowettbewerbs.